NÖ Heizkostenzuschuss 2021/22
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab sofort bis 30. März 2022 beantragt werden.
Aufgrund der COVID-19 Krise und den dadurch eingeschränkten Öffnungszeiten der Gemeinden und Magistrate wird eine telefonische Rücksprache bei der zuständigen Gemeinde, Magistrat bezüglich der Antragstellung empfohlen.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
 - BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
 - BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
 - Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 
 
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download.
Voraussetzungen: 
- Österreichische Staatsbürgerschaft
 - Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
 - Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
 - Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
 - Hauptwohnsitz in NÖ
 - Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
 
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
 - Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
 - Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
 - Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
 -  Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
 
Besondere Hinweise:
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
QUELLE
Download Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2021/2022.pdf
Donnerstag, 14. Oktober 2021
Download Erläuterungen.pdf
Donnerstag, 14. Oktober 2021
Download Richtlinien.pdf
Donnerstag, 14. Oktober 2021
