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7. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in allen Katastralgemeinden abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 13.7.2018 bis 24.08.2018 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.