Kundmachung Geschworenen- und Schöffenliste für die Jahre 2027 und 2028

Gemäß § 5 Abs. 1 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBl. Nr. 256/1990, wird die Amtshandlung für die Ermittlung der Geschworenen und Schöffen der Marktgemeinde für 18. August 2026 um 09:00 Uhr am Gemeindeamt Blindenmarkt anberaumt. Die Amtshandlung ist öffentlich und für jedermann zugänglich.