Sie haben etwas verloren?

Wenden Sie sich ans Fundamt der Gemeinde.

Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als € 10,-- wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B.: Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Bitte geben sie gefundene Gegenstände beim Fundamt in der Marktgemeinde ab, damit verlorene Gegenstände an ihre Besitzer retourniert werden können. 

Noch Fragen?

Weitere Infos erhalten Sie am Gemeindeamt der Marktgemeinde Blindenmarkt unter: 07473/2217-0 bzw. Gemeindeamt@blindenmarkt.gv.at