Der Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht gemäß § 19 der NÖ Gemeindeordnung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 2.001 bis 3.000 aus 21 Mitgliedern.
Mandatsverteilung in Blindenmarkt nach der Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025:
VP | Team Bürgermeister - Volkspartei Blindenmarkt | 14 Mandate |
Plan B | Plan B - B wie Blindenmarkt | 6 Mandate |
SPÖ | Sozialdemokratische Partei Österreich | 1 Mandat |
Die Mitglieder des Gemeinderates werden von den Wahlberechtigten in der Gemeinde für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt. Die nächste Wahl findet turnusmäßig 2030 statt.
In der konstituierenden Sitzung spricht jeder Gemeinderat das gesetzlich vorgesehen Gelöbnis:
"Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern."
Der Gemeinderat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Zu einem gültigen Beschluss ist, bis auf einige wenige Ausnahmen, einfache Mehrheit der in beschlussfähiger Anzahl anwesenden Gemeinderatsmitglieder erforderlich.
Die Tagesordnung für eine Gemeinderatssitzung ist spätestens am 5. Tag vor dem Tag der Sitzung an der Amtstafel anzuschlagen.
Die Sitzungen des Gemeinderates sind grundsätzlich öffentlich. Einzelne Gegenstände dürfen aus Gründen der Amtsverschwiegenheit oder des Steuergeheimnisses jedoch nur in nicht öffentlicher Sitzung behandelt werden.