Förderungen

Aufschließungskosten

Nach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und Einbezahlung der Aufschließungskosten werden EUR 2.000,- rückerstattet

Elektro-Moped Förderung

Die Anschaffung eines E-Mopeds wird mit € 100 gefördert.

Fernwärmeanschluss

Anschluss an die Fernwärme

Bei Neuerrichtung eines Fernwärmeanschlusses wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Hackschnitzelheizung

Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe

Bei Neuerrichtung einer Hackschnitzelheizung wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Pelletsheizanlage

Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe

Bei Neuerrichtung einer Pelletsheizung wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Photovoltaikanlage

Errichtung einer Photovoltaikanlage

Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Solaranlage

Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasserbereitung

Bei Neuerrichtung einer Solaranlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Stückgutkessel

Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe

Bei Neuerrichtung eines Stückgutkessels wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Wärmepumpenanlage

Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasserbereitung

Bei Neuerrichtung einer Wärmepumpenanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.