Förderungen
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AufschließungskostenNach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und Einbezahlung der Aufschließungskosten werden EUR 2.000,- rückerstattet
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |
Elektro-Moped FörderungDie Anschaffung eines E-Mopeds wird mit € 100 gefördert.
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |
FernwärmeanschlussAnschluss an die Fernwärme Bei Neuerrichtung eines Fernwärmeanschlusses wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |
HackschnitzelheizungBiomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe Bei Neuerrichtung einer Hackschnitzelheizung wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |
PelletsheizanlageBiomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe Bei Neuerrichtung einer Pelletsheizung wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |
PhotovoltaikanlageErrichtung einer Photovoltaikanlage Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |
SolaranlageSolaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasserbereitung Bei Neuerrichtung einer Solaranlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |
StückgutkesselBiomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe Bei Neuerrichtung eines Stückgutkessels wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |
WärmepumpenanlageWärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasserbereitung Bei Neuerrichtung einer Wärmepumpenanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsausstellung.
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Mittwoch, 14. Mai 2025 |