Förderungen
Aufschließungskosten Nach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und Einbezahlung der Aufschließungskosten werden EUR 2.000,- rückerstattet Formular Ansuchen um Förderung.pdfFreitag, 13. April 2018 |
Elektro-Moped Förderung Die Anschaffung eines E-Mopeds wird mit € 100 gefördert. Förderansuchen Gemeinde.pdfMontag, 16. Dezember 2019 |
Fernwärmeanschluss Anschluss an die Fernwärme Bei Neuerrichtung eines Fernwärmeanschlusses wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung. Formular Ansuchen um Förderung.pdfFreitag, 13. April 2018 |
Hackschnitzelheizung Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe Bei Neuerrichtung einer Hackschnitzelheizung wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung. Formular Ansuchen um Förderung.pdfFreitag, 13. April 2018 |
Pelletsheizanlage Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe Bei Neuerrichtung einer Pelletsheizung wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung. Formular Ansuchen um Förderung.pdfFreitag, 13. April 2018 |
Photovoltaikanlage Errichtung einer Photovoltaikanlage Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung. Formular Ansuchen um Förderung.pdfFreitag, 13. April 2018 |
Solaranlage Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasserbereitung Bei Neuerrichtung einer Solaranlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung. Formular Ansuchen um Förderung.pdfFreitag, 13. April 2018 |
Stückgutkessel Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe Bei Neuerrichtung eines Stückgutkessels wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung. Formular Ansuchen um Förderung.pdfFreitag, 13. April 2018 |
Wärmepumpenanlage Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasserbereitung Bei Neuerrichtung einer Wärmepumpenanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung. Formular Ansuchen um Förderung.pdfFreitag, 13. April 2018 |