Förderungen

Aufschließungskosten

Nach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und Einbezahlung der Aufschließungskosten werden EUR 2.000,- rückerstattet

Elektro-Moped Förderung

Die Anschaffung eines E-Mopeds wird mit € 100 gefördert.

Fernwärmeanschluss

Anschluss an die Fernwärme

Bei Neuerrichtung eines Fernwärmeanschlusses wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Hackschnitzelheizung

Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe

Bei Neuerrichtung einer Hackschnitzelheizung wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Pelletsheizanlage

Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe

Bei Neuerrichtung einer Pelletsheizung wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Photovoltaikanlage

Errichtung einer Photovoltaikanlage

Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Solaranlage

Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasserbereitung

Bei Neuerrichtung einer Solaranlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Stückgutkessel

Biomasse-Heizanlage zur Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe

Bei Neuerrichtung eines Stückgutkessels wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung.

Wärmepumpenanlage

Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung oder Heizung und Warmwasserbereitung

Bei Neuerrichtung einer Wärmepumpenanlage wird ein einmaliger Förderungsbetrag in Höhe von 10 % der Errichtungskosten, jedoch maximal EUR 250,-- pro Anlage gewährt. Voraussetzung: Zahlungsbeleg und Antragstellung für Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsausstellung.