Konkursantrag ohne Kostenvorschuss

Allgemeine Informationen

Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Konkursantragstellung nicht bezahlen. Der Privatkonkurs ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Die Schuldnerin/der Schuldner muss  ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) und, einen zulässigen Zahlungsplan vorlegen sowie, ein Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen, wobei zu bescheinigen ist, dass die Bezüge die Kosten des Verfahrens decken.,

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz