Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Handlungsfähigkeit

Als Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen.

Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen

Ausführliche Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf der Seite Handlungsfähigkeit Jugendliche.

Letzte Aktualisierung: 24. März 2025

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