Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Notwendige Schritte für die Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
- Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
- Gewerbeanmeldung
- Finanzamt – Anzeige
- Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
- Abschluss eines Werkvertrages ("Personenbetreuungs-Vertrag")
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über notwendige Schritte für die Arbeit als selbstständige Betreuungskraft, Gewerbeanmeldung, Finanzamt – Anzeige etc.
Letzte Aktualisierung: 14. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion