Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Entgelt
Unter Entgelt versteht man alle Arten von Geld- bzw. Sachbezügen (z.B. Grundlohn, Überstundenzuschlag, Zulagen und Zuschläge, Prämien, Dienstauto, Honorare), die die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung ihrer/seiner Arbeitskraft gewährt.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2025
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