Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Obsorge
- Obsorge beider Elternteile
- Alleinige Obsorge eines Elternteils
- Kontaktrecht ("Besuchsrecht")
- Mitwirkung und Pflichten eines Stiefelternteils
- Familiengerichtshilfe
Aktuelle Informationen über Obsorge, alleinige Obsorge eines Elternteils, Kontaktrecht ("Besuchsrecht"), Mitwirkung und Pflichten eines Stiefelternteils etc.
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion