Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit O

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Offizialdelikt

Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

Beispiel:
  • Mord
  • Raub
  • Diebstahl
  • Körperverletzung

Delikt

Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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