Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Hilfe für nicht krankenversicherte Personen
In Österreich sind rund 99,9 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, selbstversichert oder auf Grund ihrer Angehörigeneigenschaft mitversichert. Diese Versicherten haben Anspruch auf die gesetzlich verankerten Sach- und Geldleistungen.
Darüber hinaus gibt es karitative Einrichtungen, die unbürokratisch und kostenlos medizinische Versorgung für nicht krankenversicherte Personen anbieten.
Hinweis
Ausführliche Informationen zum Thema "Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen in Not" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 12. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz