Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Hilfe für nicht krankenversicherte Personen

In Österreich sind rund 99,9 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, selbstversichert oder auf Grund ihrer Angehörigeneigenschaft mitversichert. Diese Versicherten haben Anspruch auf die gesetzlich verankerten Sach- und Geldleistungen.

Darüber hinaus gibt es karitative Einrichtungen, die unbürokratisch und kostenlos medizinische Versorgung für nicht krankenversicherte Personen anbieten.

Hinweis

Ausführliche Informationen zum Thema "Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen in Not" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz