Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)

Allgemeine Informationen

Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:

  • die betreuungsbedürftige Person selbst
  • die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
  • Dritte (z.B. Angehörige)

Zusätzliche Informationen

Onlineratgeber: Personenbetreuung

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Letzte Aktualisierung: 21.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus