Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Bürgschaft
Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch eine Dritte/einen Dritten. Sie kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.
Die Bürgin/der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei der Gläubigerin/dem Gläubiger zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin/der Hauptschuldner ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Nur eine schriftliche Bürgschaftsverpflichtung ist gültig.
Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen folgenden Arten von Bürgschaften unterschieden:
- Gewöhnliche Bürgschaft
- Haftung als "Bürge und Zahler"
- Ausfallsbürgschaft
Hinweis
Eine übernommene Bürgschaft bedeutet eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Bürgin/des Bürgen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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