Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit V

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Verfall

Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19.02.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion