Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Strafmündigkeit

Sinnverwandter Begriff: Deliktsfähigkeit

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

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