Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Strafmündigkeit
Sinnverwandter Begriff: Deliktsfähigkeit
Letzte Aktualisierung: 26. April 2024
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