Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit S

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Strafmündigkeit

Sinnverwandter Begriff: Deliktsfähigkeit

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
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