Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Wahlkarte beantragen

Dieses Service ist innerhalb der Antragsfristen verfügbar

Online-Service auf oesterreich.gv.at

Dieses Service ist innerhalb der Antragsfristen verfügbar.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Wahlkarte via oesterreich.gv.at:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft 
  • ab 16 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl
  • ID Austria oder EU Login

Weitere Online-Services

Hinweis:

Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.

Alternative Beantragung einer Wahlkarte

  • wenn das Wahlkartenservice Ihrer Gemeinde noch nicht an oesterreich.gv.at angebunden ist
  • auch ohne ID Austria/EU Login

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Informationen

Aktuelle Informationen zu den Themen Wahlkarte, Stimmkarte, Briefwahl, Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde).