Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Allgemeines zur Sozialversicherung
Die Sozialversicherung bietet Leistungen der Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung an.
Trotz dieser Aufteilungen existiert durch das "Allspartenservice" die Möglichkeit, sich mit jedem Anliegen an die nächste Kundendienststelle eines Sozialversicherungsträgers zu wenden.
Weiterführende Links
Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Letzte Aktualisierung: 6. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz