Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Unterstützung nach Behinderungsarten
Blinde Menschen
- Förderungen für technische Arbeitsausstattungen
z.B. Blindentelefonanlage, Braille-Zeile für Computer sowie damit in Verbindung stehende Einschulungskosten - Förderungen für soziale Rehabilitation
- Technische Hilfsmittel wie Lesegeräte und Farberkennungsgeräte für den außerberuflichen Bereich
- Förderung zur Steigerung der Mobilität
- Zuschuss zur Anschaffung eines Blindenführhundes
- Arbeitsassistenz (→ USP) bei der Arbeitsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz
Gehörlose Menschen
- Förderungen für soziale Rehabilitation
Technische Hilfsmittel wie Licht- und Rüttelwecker, Schreibtelefone - Erstattung der Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen Gebärdensprachdolmetscher bei Behördenterminen
- Arbeitsassistenz (→ USP)
Bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz (in einigen Bundesländern beherrschen die Arbeitsassistentinnen/Arbeitsassistenten die Gebärdensprache)
Rollstuhlfahrer und schwerst gehbehinderte Menschen
Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer sowie schwerst gehbehinderte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist, erhalten insbesondere:
- Soziale Rehabilitation
Förderungen zur Steigerung der Mobilität wie Zuschuss zum Ankauf eines Neuwagens, Mobilitätszuschuss - Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsadaptierung (Bauen)
Tipp
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) sowie für die soziale Rehabilitation die Länder die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz