Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
ex officio
Sinnverwandter Begriff: von Amts wegen
Letzte Aktualisierung: 17. März 2025
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