Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Pendlerpauschale
Grundsätzlich werden sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale.
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Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
